1. Änderung der Vierten Eindämmungsverordnung (Maskenpflicht)

Nachtrag 23.04.: Da die Frage nach dem Alter für die Maskenpflicht oft gestellt wurde, gemäß Informationen der Landesregierung sollen Kinder unter zwei Jahren keinen Mundschutz tragen. Das können Sie auch hier in der Begründung zur neuen Verordnung (unter § 3) nachlesen: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/…/4._Verordnung…

21.04.2020

Die Landesregierung hat mit der Veröffentlichung der 1. Änderung der Vierten Eindämmungsverordnung und deren Begründung eine Maskenpflicht in bestimmten Räumen des öffentlichen Lebens eingeführt.

Ab kommenden Donnerstag muss eine „textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes“ im ÖPNV und beim Einkaufen getragen werden. Um trotz Lockerungen eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, sei das Masken-Tragen notwendig. Ministerpräsident Haseloff: „Das Tragen war bisher dringend empfohlen. Viele sind dem leider nicht gefolgt. Darauf hat das Kabinett reagiert.“

Ab Donnerstag muss „eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes“ getragen werden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Das ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“ Ausreichend seien auch selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material. 

Quelle: Landesregierung