Die 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus gilt vom 29. März bis einschließlich 18. April 2021.
Sprach- und Integrationskurse, Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse, Angebote zur Prüfungsvorbereitung, außerschulische Nachhilfeangebote und Erste-Hilfe-Kurse können unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen (höchstens zehn Teilnehmer) durchgeführt werden. „Das ermöglicht auch entsprechende Angebote an Volkshochschulen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Für Musikschulen gilt: Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind nur als Einzelunterricht und unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zwischen den Personen zulässig.
Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen können abgesehen von den in der Verordnung geregelten Möglichkeit von Modellprojekten derzeit landesweit keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen. Sachsen-Anhalt wird zudem die Testungen auf das Corona-Virus ausweiten. Das Land stellt den Schulen und Kindertageseinrichtungen Selbsttests zur Verfügung. Die neue Verordnung tritt am Montag, 29. März, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 18. April.
11. Verordnung in der Lesefassung: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/2021-03-25_11_SARS_CoV-2-EindaemmungsVO_.pdf
Quelle: Land Sachsen-Anhalt https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/
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