Die Landesregierung hat heute Nachmittag eine weitere Änderung der Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalts veröffentlicht. Bisherige Beschlüsse bleiben bis zum 31. Januar bestehen und werden lediglich ergänzt.
Die weitergehenden Regelungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt treten ab 11. Januar in Kraft.
Wesentliche Ergänzungen betreffen die Kontaktregelungen.
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Für Kinder bis 14 Jahre gilt diese Regelung ebenfalls.
Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Notbetreuung wird angeboten, wenn eine der betreuungsberechtigten Person zur Schlüsselpersonen-Gruppe gehört.
Die Beschulung erfolgt im Distanzunterricht mit der Ausnahme für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen.
Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben geschlossen.
Die Landesregierung verpflichtet die Landkreise, die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu verordnen, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist: Liegt der Inzidenzwert für eine Dauer von über fünf Tagen über 200, wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt.
Laut Landesregierung sind Ausnahmen von diesen Einschränkungen zulässig. Beispielsweise zählen dazu Arbeitswege und Arztbesuche. Ausführliche Aufzählungen sind in der Lesefassung der Verordnung nachzulesen.
2. Änderung der 9. Verordnung https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/
Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm
Quelle: Landkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/aenderung-der-neunten-verordnung.html