Abfallgebührensatzung 2019/2020 rechtmäßig

Urteil des Verwaltungsgerichts vom 13. Januar 2022

LK SDL-Es ist gerichtlich bestätigt: Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Stendal ist rechtmäßig; die Kalkulation korrekt. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Magdeburg mit Urteil vom 13. Januar 2022. Die Klage des Betreibers eines Pflegeheims gegen die Abfallgebührenbescheide für 2019 und 2020 wurden in der gestrigen Verhandlung abgewiesen.

In einer über zweistündigen mündlichen Verhandlung setzte sich die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg am 13. Januar 2022 eingehend mit den Einwänden der Klägerin gegen die Kalkulation der Abfallgebührensatzungen des Landkreises Stendal für 2019 und 2020 auseinander. Das Ergebnis: Die Kalkulation ist korrekt; die Satzungen sind rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte bereits in einem Eilverfahren zu den Gebührenbescheiden keine Anhaltspunkte für Fehler gesehen.

Die Klägerin hatte unter anderem Fragen des Anschlusses von Kleingärten, die Ermittlung der maßgeblichen Einwohnerzahlen und die Gebührenermittlung bei Unterflurbehältern gerügt. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Der Landkreis hat der Kalkulation der Abfallgebühren sorgfältig ermittelte, korrekte Zahlen zugrunde gelegt, so die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts.

„Nach den vielen, auch juristischen Niederlagen in den letzten Jahren hat nun die Abfallgebührensatzung auch vor Gericht Bestand“, ist Landrat Patrick Puhlmann erleichtert. „Denn damit bestätigt das Gericht auch den Kraftakt, den wir 2020 gemeinsam als Kreistag, ALS und Kreisverwaltung gestemmt haben.“

„Nun ist endlich richterlich festgestellt, dass die Abfallgebühren für 2019 und 2020 rechtmäßig sind – eine ausdrückliche Bestätigung für die gute Arbeit von Landkreis und ALS“, freut sich Hendrik Galster, Geschäftsführer der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Osterburg. „Das gibt uns Rechtssicherheit; auch für die Kalkulationen der Folgejahre.“14.01.2022