Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ist am 11.12.2020 in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2021 können damit Kindereisepässe und deren Verlängerungen nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden. Zusätzlich erhöht sich die Gebühr für den Personalausweis gemäß dem Gesetzgeber zum 01.01.2021 von 28,80 € auf 37,00 €. Ab dem 01.01.2021 fallen für Einschalten der eID-Funktion, Neusetzen PIN und Entsperrung keine Gebühren mehr an.
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