Änderungsverordnungen zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen

Die Landesregierung hat am 27.10.2020 die Änderungsverordnungen zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen und damit im wesentlichen die für November geplanten Erleichterungen zurück genommen.

Alle Informationen und Dokumente hierzu finden Sie unter https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/

Fragen und Antworten zur 8. Verordnung finden Sie unter https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/faq-achte-verordnung/

Im Landkreis Stendal ist nach heutigem Stand Wachsamkeit angesagt. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt bei 25. Vor sieben Tagen lag die Zahl bei vier. Ab 35 treten verschärfte Regelungen in Kraft.

Auf der Corona-News Seite des Landkreises Stendal wird diese Information regelmäßig aktualisiert. Für Reisende innerhalb Deutschlands gilt, sich zunächst über die Neuinfektionen im Reiseort zu informieren. Eine Übersicht bietet das RKI an: Reise-Ticker Deutschland. Bei einem angezeigten Wert der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen, der 50 übersteigt, wird der jeweilige Landkreis zum Risikogebiet erklärt. Alle relevanten Zahlen für den Landkreis Stendal werden auf der Corona-Seite veröffentlicht. Ein farbiger Balken hinterlegt die Zahl der Neu-Infektionen, gelb mahnt zu höherer Wachsamkeit, rot zeigt an, dass schärfere Maßnahmen gelten. Im grünen Bereich werden Werte unter 10 markiert.

Wenn der Wert der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen 35 übersteigt greifen strengere Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, für Veranstaltungen und in der Gastronomie. Übersteigt der Wert die Zahl 50 verschärfen sich die Beschlüsse. Die Regeln werden auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlicht.

Bleiben Sie gesund!

Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm