Bitte nehmen Sie die von den Einrichtungen angebotenen Tests für Ihre Kinder an und testen Sie Ihre Kinder regelmäßig vor Besuch der Einrichtung.
Das Einrichtungspersonal wird zudem ermächtigt zukünftig auch bei leichten Erkältungen einen entsprechenden negativen Testnachweis anzufordern.
Sollte der Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung vorliegen, ist Vorort eine Testung durch die Eltern vorzunehmen.
Die Betreuung kann dann nur mit entsprechender Negativtestung oder ärztlichem Attest erfolgen.