Prämie für Unternehmen, die „Ausbildungsplätze sichern“
- Um negative Folgen der Corona-Pandemie für den Ausbildungsmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung mit Beginn des laufenden Ausbildungsjahres ein Hilfsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindern, dass die COVID 19-Pandemie sich zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen ausweitet. Möglichst alle jungen Menschen, die dies wollen, sollen eine Ausbildung beginnen und erfolgreich ab-schließen können.
Die Förderrichtlinie enthält u.a.
Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen, - Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt und
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
In der vergangenen Woche wurden diese Förderrichtlinien per Gesetz erweitert: - Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen.
- Ausweitung des relevanten Zeitraumes, in dem in wenigstens einem Monat Kurzarbeit durchgeführt worden ist, auf Januar bis Dezember 2020.
- Frühestmöglicher Beginn der Ausbildungen ist der 24. Juni 2020 (Datum des Kabinettbeschlusses zu den Eckpunkten des Bundesprogramms).
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert.
- Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert.
- Solche Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert.
Die Änderungen gelten auch rückwirkend, das bedeutet: Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten (ab dem 11.12.2020) auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von den geänderten Voraussetzungen erfasst sind. Das gilt auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt worden ist. Die Unternehmen müssen in diesen Fällen jedoch einen erneuten Antrag stellen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Umsetzung dieses Teils des Bundesprogramms dadurch, dass sie informiert und berät, die Anträge annimmt und die Auszahlung an die Betriebe organisiert. Für Anfragen stehen den Unternehmen die Ausbildungsstellenvermittler und Arbeitgeberbetreuer unter den bekannten Rufnummern oder in der Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Quelle: Landkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/ausbildungspraemie-fuer-unternehmen.html