Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis – Erlass der Allgemeinverfügung

Gemäß Information des Landkreis ist bei einer am 11.03.2021 in Bittkau verendet aufgefundenen Blessgans der „Verdacht eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln“ amtlich festgestellt worden.

Bei der Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und erhöhten Todesfällen. Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante A/H5N1, können in Einzelfällen auch auf andere Tiere und Menschen übertragen werden.

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 650 H5-Fälle mit der hochansteckenden Variante bei Wildvögeln und 66 Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche der hochansteckenden Virusvariante des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.

Die erste Untersuchung der im Landkreis Stendal verendet aufgefundenen Blessgans erfolgte im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal, wo das Influenza A-Virus mit dem anzeigepflichtigen Subtyp H5 festgestellt wurde. Zur weiteren Spezifizierung wurden Proben an das entsprechende Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems) gesandt. Das endgültige Ergebnis wird in Kürze erwartet.

Erlass der Allgemeinverfügung

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest wurde durch den Landkreis Stendal am 16. März 2021 eine tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

Um die Fundstelle wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1 km errichtet. Der Sperrbezirk schließt den Ort Bittkau der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ein.

Im 3 km Radius um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet errichtet. Das Beobachtungsgebiet umfasst den Ort Grieben der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte.

Es werden an den Hauptzufahrtswegen zur Restriktionszone Beschilderungen mit „WILDVOGELGEFÜGELPEST – SPERRBEZIRK“ bzw. „WILDVOGELGEFLÜGELPEST – BEOBACHTUNGSGEBIET“ gut sichtbar angebracht.

Maßnahmen 

  1. Jeder noch nicht registrierte Geflügelhalter hat seine Tierhaltung beim Landkreis Stendal, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
  2. Sämtliches Geflügel ist weiterhin in geschlossenen Ställen zu halten.
  3. An allen Zugängen zu Geflügelställen sind Desinfektionseinrichtungen aufzustellen.
  4. Die Stallungen dürfen nicht von fremden Personen betreten werden.
  5. Geflügel und andere Vögel dürfen in Bittkau für die Dauer von 21 Tagen, in Grieben für die Dauer von 15 Tagen nicht aus einem Bestand verbracht werden.
  6. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht frei  gelassen werden.
  7. Die Jagd auf Federwild ist untersagt
  8. Wer einen Hund hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen.
  9. Im Sperrbezirk dürfen Frisches Fleisch, Hackfleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, nicht verbracht werden.
  10. Tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln dürfen aus einem Bestand nur in einen zugelassenen Verarbeitungsbetrieb (Firma SecAnim, Genthin OT Mützel) verbracht werden.

Auch im Nachbarkreis, dem Altmarkkreis Salzwedel, wurde ein Wildvogel positiv auf das Influenzavirus getestet. Das entsprechende Beobachtungsgebiet reicht in den Landkreis Stendal herein und betrifft die Gegend um Meßdorf und Büste, wobei einzelne Ortslagen konkret nicht betroffen sind, lediglich angrenzende Flurstücke.

Die bereits am 17.12.2020 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Stendal bleibt weiterhin in Kraft.

Geflügelhalter werden gebeten, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen (Zutrittsbeschränkungen zum eigenen Bestand, Desinfektionseinrichtungen, Führen eines Bestandsbuches zur Dokumentation von Verlusten) zu befolgen. Ungewöhnlich hohe Verluste im eigenen Bestand sind dem Veterinäramt anzuzeigen. Zudem wird jedem Geflügelhalter das Merkblatt des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) über „Schutzmaßnahmen gegen die  Geflügelpest in Kleinhaltungen“, zu finden auf der Internetseite des FLI, nahe gelegt.

Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises Stendal einzusehen. 

Fragen und Antworten, sowie Informationen rund um das Thema Geflügelpest:
https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/gefluegelpest/

Quelle: Landdkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/verdacht-gefluegelpest.html

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