Aussetzung der Pflicht zur Entrichtung des Elternbeitrages (Update)

Updaten 01.04.2020

Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des MS und MI v. 31.3. werden nunmehr alle Eltern unter die genannte Regelung einbezogen, d.h. auch die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte denken Sie an die Anpassung Ihres Dauerauftrages, sofern sie kein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben  

 

30.03.2020

Gemäß der gültigen Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind bis zum 19. April 2020 alle Kindertagesstätten und Horte geschlossen. Es gibt nur eine eingeschränkte Notbetreuung. 

Trotzdem hat das Land die Kommunen verpflichtet, die Einrichtungen ohne Einschränkungen oder Konzentration weiter offen halten und die Erzieher und Erzieherinnen selbstverständlich ebenso weiter bezahlen, wie auch den gemeindlichen Anteil an den Kinderbetreuungskosten. 

Die Landesregierung hat mit Erlass vom 27.03. die Kommunen gebeten, trotz offener Punkte im Bezug auf die möglicherweise erfolgenden Entlastung durch das Land, die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Horte für den Monat April 2020 auszusetzen. 

Gemäß der heutigen Abstimmung der Kommunen des Landkreises Stendal, wird auch die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck dieser Bitte im Sinne der Entlastung der betroffenen Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, und im Vertrauen auf die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Unterstützung der Kommunen für die hieraus entstehenden Kosten nachkommen. 

Für Sie, sehr geehrte Eltern bedeutet das, dass diejenigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben nichts machen brauchen. Zusätzliche Anträge sind nicht zu stellen! Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck wird für diesen und etwaige folgende Zeiträumen Ihr Konto nicht belasten.  

Diejenigen Eltern die bisher einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder klassisch überweisen: Denken Sie daran die Überweisung nicht zu tätigen bzw. den Dauerauftrag für den betreffenden Monat auszusetzen. 

Fragen beantworten wir Ihnen gern unter 039321 / 518 – 22 bzw. 039388 / 971 – 32, montags – donnerstags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

René Schernikau
Verbandsgemeindebürgermeister