Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.
Corona: Herausforderungen für Bürger und ehrenamtliche Initiativen
Die Corona-Pandemie trifft besonders auch hilfsbedürftige Menschen, Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, Menschen, die sich in sozial schwierigen Lebensverhältnissen befinden, in Armut leben oder obdachlos sind. Gerade in ländlichen Räumen ist es für diese besonders schutzbedürftigen Gruppen schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Die ehrenamtlich getragene Nahversorgung steht hier vor neuen Herausforderungen. Denn: Schutzausrüstungen und Vorkehrungen zur Einhaltung der Abstandsregeln brauchen extra Ressourcen. Klar ist: Hilfsangebote, insbesondere zur Lebensmittelversorgung, sind existenziell. Das BMEL setzt hier an und will Initiativen finanziell unterstützen, die Bürgerinnen und Bürger versorgen.
Ehrenamtliche Helfer unterstützen
Wer kann eine Förderung erhalten?
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
So soll die neue Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ gezielt ehrenamtlich „helfende Hände“ auf dem Land ansprechen und unterstützen. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.
Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B. im:
- Bereich Gesundheitsschutz: u.a. Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
- Bereich Transport: u.a. Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
- Bereich digitale Ausstattung: u.a. Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.
Details zu den förderfähigen Ausgaben sind in der Bekanntmachung aufgeführt.
Alle Informationen und Dokumente finden Sie unter https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/bule-sondermassnahme-corona.html
Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm
Quelle: Städte- und Gemeindebund, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)