Vor dem Hintergrund steigender Corona-Neuinfektionen haben Bundeskanzlerin Merkel und die Länder am 13.12.2020 weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Kontakte ergriffen, um die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Bund und Länder fassten dazu einen erneuten Beschluss.
Für heuten Abend (14.12.) wird die neue Veroirdnung des Landes Sachsen-Anhalt erwartet, die die Beschlüsse entsprechend berücksichtigen wird.
Die Regelungen im Überblick:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10.01.2021 gültig.
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24.12. bis zum 26.12.2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.
- Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
- Der Einzelhandel wird ab dem 16.12.2020 bis zum 10. 01.2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.
- Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
- Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. 2.2020 bis 10.01.2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanz-lernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen werden können.
- Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundes-innenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.
- In den Alten- und Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaß-nahmen zu treffen. Für das Personal sind regelmäßige verpflichtende Tests durchzuführen.
- Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit bis zum 10.01.2021 von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen.
- Wirtschaftsbereiche, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, werden weiterhin finanziell unterstützt.
Quelle: Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt
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