Den Beschluss von Bund und Ländern zur Videoschaltkonferenz am 19. Januar können Sie unter den beigefügten Link nachlesen.
Verlängerung der Beschränkungen bis 14. Februar
In Deutschland bleiben Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und der Einzelhandel weiter geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs wie etwa Drogerien. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten.
Medizinische Masken beim Einkaufen und in der Bahn
Zudem vereinbarten Bund und Länder eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Läden und im öffentlichen Personenverkehr. Damit sind laut Beschluss einfache OP-Masken, Masken der Standards KN95/N95 sowie FFP2-Masken gemeint. Alltagsmasken, wie etwa selbst genähte Stoffmasken, sollen in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften nicht mehr zulässig sein.
Schulen und KiTas bleiben grundsätzlich geschlossen
Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Um diesen Punkt wurde besonders gerungen. Mehrere Länder wollten den harten Weg von Merkel nicht mitgehen. Die Kanzlerin sagte, alle seien sich bewusst, dass dies „unglaubliche Einschränkungen“ seien. Aber es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite.
Arbeitgeber sollen mehr Homeoffice anbieten
Arbeitgeber sollen künftig überall dort, wo es möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Das Bundesarbeitsministerium soll dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Wo Arbeit weiterhin in Präsenz erforderlich ist, muss der Arbeitgeber die Belegung von Arbeitsbereichen reduzieren oder medizinische Masken zur Verfügung stellen.
Weitergehende Restriktionen in Hotspots
In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen ergreifen. Auch bei regional sinkenden Inzidenzen ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen und Ländern nicht zu Ausweichbewegungen der Bürgerinnen und Bürger und einem erneuten Anstieg der Inzidenz führen.
Quelle: Land Sachsen-Anhalt.de und MDR.de
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