Achtung, Meldefrist läuft aus am 31.01.2021
Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung im Land, überwiegend aus Wind und Sonne, liegt inzwischen bei über 58 Prozent. Viele Sachsen-Anhalter leisten mit ihrer PV-Anlage schon seit vielen Jahren einen Beitrag an der Energiewende, andere mit ihrer Beteiligung an Windparks. Doch für sie läuft demnächst eine wichtige Übergangsfrist aus.
Seit Januar 2019 gibt es mit dem Marktstammdatenregister, kurz MaStR, eine neue Datenbank für alle Energieanlagen. An den Eintrag im MaStR ist auch die Auszahlung der Förderung für Photovoltaik- und Windkraftanlagen gebunden. Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle vor Januar 2019 bestehenden Anlagen neu registriert sein, ansonsten wird bis zur Registrierung die Zahlung der Einspeiseförderung eingestellt.
Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) erinnert hiermit an die erforderliche Eintragung, damit auch künftig Geld für den Strom aus Sonne und Wind an die Anlagenbetreiber fließt. Die Registrierung ist von den Betreibern unter www.marktstammdatenregister.de selbst vorzunehmen.
Der vollständige Wortlaut der Mitteilung der Landesenergieagentur kann der Anlage entnommen werden.
Quelle: Landkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/betreibern-von-solar-und-windkraftanlagen-droht-verlust-der-foerderung.html
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