Beurteilung der pandemischen Lage

Die pandemische Lage wird täglich neu bewertet; vor allem mit Blick auf die aktuelle Corona-Verordnung zum Testgeschehen – gültig bis zum 12. November 2021. Nach dieser kann von der Testpflicht bei Veranstaltungen und in verschiedenen Einrichtungen abgewichen werden. Doch überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird unter Berücksichtigung der Impfquote, der Bettenbelegung mit Corona-Patienten in den Krankenhäusern sowie der Auslastung auf den Intensivstationen neu entschieden, ob die Rechtsverordnung wieder aufgehoben wird. Grundlage für diese Entscheidung bildet die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens, die 7-Tage-Inzidenz, die Impfquote, die Bettenbelegung mit Corona-Patienten in den Krankenhäusern sowie die ITS-Auslastung. Nach Prüfung aller notwendigen Kriterien sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder Veranstaltungen noch Gaststätteninnenräume Ansteckungsschwerpunkte, so dass die Wiederaufnahme der Testpflicht noch nicht in Betracht gezogen wird. Sollte sich an diesem Umstand etwas ändern, wird die Verordnung aufgehoben.

Darüber hinaus können Gaststätten, Geschäfte etc. gemäß § 2a der 6. Änderung der 14. EindVO des Landes Sachsen-Anhalt selbst entscheiden, ob sie das 2-G-Zugangsmodell nutzen möchten.

Landrat Patrick Puhlmann: „Das Corona-Infektionsgeschehen ist wieder in den Bildungs- und sozialen Einrichtungen angekommen. Ein wirksamer Ansteckungsschutz von Kindern, kranken und alten Menschen lässt sich nur erreichen, wenn genügend Personen die Impfangebote wahrnehmen. Und bei einer Impfquote von aktuell 62,4 Prozent ist da noch Luft nach oben.“