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Bis zu 150 Millionen Euro Zuschüsse für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt

Quelle: Pressemitteilung des Landes v. 26.03.2020

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
Unternehmen mit
 bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.
Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen- Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo- Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank herunterladen. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.
Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Neben Solo- Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Von den rund 56.000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 76 Prozent (42.700) weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 18,3 Prozent haben zwischen 10 und 50 Beschäftigte (10.200 Unternehmen). Darüber hinaus gibt es mehr als 40.000 Solo-Selbstständige in Sachsen-Anhalt.
Neben den Zuschüssen wird das Land auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen auflegen, um Liquidität zu sichern.
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