BMWi hilft – Bis zu 4.000 Euro Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten heute in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020. Die Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows finden Sie hier (PDF, 240 KB). Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage unter www.bafa.de/unb bereit.
IB schaltet zusätzliche Servicenummer für Fragen zur Erweiterung der Corona-Soforthilfe
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat eine zusätzliche Servicenummer für die Anfragen zur Corona-Soforthilfe „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“, besonders auch für die inhaltlichen Rückfragen zur Antragsstellung des Darlehens zur Liquiditätssicherung, veröffentlicht:
Hotline: 0800 56 007 57
Zusatznummern: 0391 5891766; 0391 5898528; 0391 589834; Neu: 0391 55749796
Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ erweitert um Darlehen zur Liquiditätssicherung
Bestehenden Unternehmen und Freiberuflern mit bis zu 50 Mitarbeitern, die durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, stellt die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt ein Darlehen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Das Darlehen zwischen 10.000 und 150.000 Euro hat eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, davon sind zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Sie finden alle Dokumente zum Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen (De-minimis) – Merkblatt, Vergabegrundsätze sowie alle Antragsunterlagen unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen.html .
Quelle: Landkreis Stendal; Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement