Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, 

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichen die Richtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. 

Unternehmen können nun Zuschüsse beantragen, wenn sie weiter ausbilden. 

Die Richlinie verfolgt insbesondere das Ziel, dass kleinere und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt werden, die Zahl der Auszubildenden zu erhalten oder auszubauen, auch während der Kurzarbeit Ausbildungsaktivitäten fortzusetzen und Auszubildende aus insolventen Unternehmen zu übernehmen. 

Die Richtlinie umfasst vier Förderbereiche: 

  1. Die Ausbildungsprämie können Unternehmen erhalten, die neue Ausbildungsverträge abschließen und so ihr Ausbildungsniveau der vergangen Jahre aufrechterhalten. Sie beträgt einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  2. Die Ausbildungsprämie plus unterstützt Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in diesem Jahr sogar ausweiten wollen und mehr Auszubildende suchen. Sie beträgt einmalig 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  3. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung soll Unternehmen helfen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden. Der Zuschuss beträgt 75% der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden je Monat.
  4. Die Übernahmeprämie unterstützt Unternehmen, die Auszubildenden aus insolventen Unternehmen übernehmen. Die Prämie beläuft sich auf einmalig 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.

Die Verwaltung des Programmes wurde der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Antragsunterlagen sollen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de im für Unternehmen zugänglichen Bereich zur Verfügung gestellt werden. 

Wegen der Einzelheiten stellen wir Ihnen gerne die Anlagen aus dem Bundesanzeiger zur Vergügung. 

Mit besten Grüßen 

Ihre Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck