Mit dem heutigen Beschluss hat die Bundesregierung die Anzahl der Kinderkrankentage verdoppelt. Demnach wurde die Anzahl pro Elternteil von 10 auf 20 und bei Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage erhöht. Das Krankengeld soll es dabei ausdrücklich auch dann geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist. Es wird zu dem auch ausgezahlt, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.
Das Geld muss nach den derzeit vorliegenden Informationen von den Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragt werden, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag reicht eine Bescheinigung von Schule oder Kita.
Wichtig: Bei Bedarf stellen die Schulsekreatiate für Schulkinder und der Bereich Bürgerdienste für Kinder der Tagestsätten diese Bescheinigung (keine Nutzung der Notbetreuung aus. Bitte nutzen Sie zur schnellstmöglichen Bearbeitung für Ihre Anfragen möglichst die Kommunikation per Email!
Kontakt Schulen: https://www.arneburg-goldbeck.de/leben-wohnen/grundschulen-und-horte/
Kontakt KiTa’s: j.stamm (at) Arneburg-Goldbeck.de
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/nachrichten100.html#sprung0
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