Sehr geehrte Bürginnen und Bürger,
Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
gerne möchten wir Ihnen die folgende gemeinsame Pressemitteilung der Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt mitteilen.
Wir weisen darauf hin, dass die möglichen Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfzentum unter 116 117 zu vereinbaren sind. Eine Impfung während der dezentralen Impftage in Goldbeck, am 20.04.2021 und 25.05.2021 ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Pressemitteilung
Mit Blick auf die Landtagswahl am 6. Juni dieses Jahres in Sachsen- Anhalt ist die priorisierte Corona-Impfung von Personen vorgesehen, die am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Land tätig sein werden. Darauf haben sich das zuständige Ministerium für Arbeit, So-
ziales und Integration und die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann verständigt.
„Das Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist unentbehrlich. Wir werden rechtzeitig vor der Landtagswahl mit den Impfungen beginnen können und damit einen Beitrag zum Infektionsschutz in den Wahllokalen leisten“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-
Benne.
„Ich freue mich, dass das zuständige Sozialministerium meiner Bitte zur zeitnahen Impfung von ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern entspro-
chen hat. Der Schutz der Personen, die als Wahlhelfer dieses wichtige Ehrenamt für unsere Demokratie ausüben, hat Priorität“, sagte Landes-
wahlleiterin Christa Dieckmann. „Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl am 6. Juni mehr als 20.000 Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer benötigt.“
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Landkreise und kreisfreien Städte um schnellstmögliche Berücksichtigung der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen bei der Durchführung der Impfungen gebeten. Die betreffenden Personen müssen ihre Wahlhelfertätigkeit bei der Terminvereinbarung bzw. vor der Impfung zwingend durch das personalisierte Berufungsschreiben der Gemeinden bzw. der Kreiswahlleiter für eine Wahlhelfertätigkeit zur Landtagswahl nachweisen. In der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ist eine ausdrückliche Bescheinigung für die Wahlhelfer zur Vorlage in den Impfzentren nötig, das Berufungsschreiben allein reicht nicht aus. Die entsprechenden Dokumente werden – soweit noch nicht geschehen – kurzfristig von den Gemeinden bzw. den Kreiswahlleitern ausgestellt. Alle berechtigten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gebeten, Impftermine vor Ort in den Impfzentren zu vereinbaren und die benötigten Nachweise vorzulegen.
Hintergrund:
Gemäß der aktuellen Impfverordnung des Bundes (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-
ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf) sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Gruppe der Personen mit „erhöhter Priorität“. Für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird es, ebenso wie für die Wählerinnen und Wähler, am Wahltag im Juni in den Wahllokalen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geben. Neben Masken werden auch kostenlose Schnelltests für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld gezahlt, es wurde von 21 Euro auf 30 Euro je Person erhöht. Den Gemeinden wird für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen eine zusätzliche Pauschale für Corona-bedingte Mehrausgaben zur Ausstattung der Wahlräume zur Verfügung gestellt.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
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