Covid-19: Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Quarantäne

Gesundheitsamt informiert über unmittelbar umzusetzende Maßnahmen

Aktuell verzeichnet das Gesundheitsamt des Landkreises 382 positiv getestete Covid-19-Fälle und 276 Kontaktpersonen (Stand 10.11.2021, 18.00 Uhr). Somit befinden sich 658 Personen in Quarantäne.

Die derzeitige Strategie der Kontaktpersonennachverfolgung – eine umfassende Ermittlung aller Kontaktpersonen – ist sehr zeit- und ressourcenintensiv. Die Entwicklung der letzten Wochen stellt das Gesundheitsamt Stendal vor eine zum Teil nicht mehr zu bewältigende Herausforderung.

Das Gesundheitsamt bittet die Bevölkerung daher um Verständnis für folgende unmittelbar umzusetzenden Maßnahmen:

  • Umgehende Meldung von Kontaktpersonen in Quarantäne unter Tel. 03931 – 3524984Für Bürger, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, gilt weiterhin, dass sie sich bitte sofort und umgehend beim Corona-Team unter der Rufnummer 03931 – 3524984 melden, wenn sie während der Quarantänezeit Symptome entwickeln. Das Gesundheitsamt ruft Sie zurück und bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Sollte Ihr Gesundheitszustand eine ärztliche Behandlung erfordern, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117. Eine Behandlung kann durch das Gesundheitsamt nicht erfolgen.
  • Kontaktpersonennachverfolgung erfolgt nach PriorisierungVorrang haben Personen in Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung.
  • Quarantänebescheinigungen garantiert, ggf. verzögerte ZustellungAllen Personen, die sich in Quarantäne befinden wird versichert, dass sie eine Quarantänebescheinigung erhalten. Bei der Ausstellung von Quarantänebescheinigungen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
  • Freitestung nach 5 Tagen Quarantäne aufgehobenDie Möglichkeit der Freitestung am 5. Tag der Quarantäne von asymptomatischen Kontaktpersonen wird aufgehoben. In dringenden persönlichen Fällen (z.B. Beerdigung) sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Freitestungen möglich.
  • Regelung bei positivem Covid-19-Fall in der SchuleWird in der Schule ein positiver Covid-19-Fall bekannt, können die Schüler (auch unmittelbare Sitznachbarn) und Lehrer als Kontaktpersonen weiterhin die Schule besuchen. Voraussetzung ist:
    • 1. Symptomfreiheit
    • 2. täglicher Schnelltest
    • 3. Tragen von Masken in der Kohorte

Diese Maßnahmen sind ab 15. November 2021 vom Kultusministerium in Abstimmung mit dem Sozialministerium landesweit vorgesehen.