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Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck sucht Wahlhelfer*innen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

es ist wieder so weit, am Sonntag, dem 06. Juni 2021, findet die nächste Landtagswahl statt.

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahl werden in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt. Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck weist deshalb auf den Termin hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer*innen zu melden.

Voraussetzung

Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt ist. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich. Alles, was die Wahlhelfer wissen müssen, erfahren sie von den für Wahl zuständigen Mitarbeiter*innen.

Aufgaben

Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • die Prüfung der Wahlberechtigung,
  • die Ausgabe von Stimmzetteln,
  • die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis,
  • die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges sowie
  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahllokal

Wie werde ich Wahlhelfer*in?

Wer Interesse hat, am 06. Juni 2021 in einem Wahlvorstand mitzuwirken und auch einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen möchte, meldet sich unter der Telefonnummer 039321 518 40 oder sendet eine E-Mail an: s.kuhlmann@arneburg-goldbeck.de.

Ihre E-Mail zur Anmeldung muss enthalten:

  • Ihren Namen
  • Ihren Vornamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Telefonnummer
  • die Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktionen

Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten für weitere Wahlen widersprechen möchten, teilen Sie das bitte kurz in Ihrer E-Mail mit. Grundlage für die Erhebung Ihrer Daten und Ihr Widerspruchsrecht ist das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 26 Abs. 2a.

Coronavirus (COVID-19)

Gegebenenfalls notwendig werdende Schnelltests werden bereitgestellt. Wahlhelfer*innen gehören bereits zu Gruppe III der Impfpriorisierung.Das Land informierte am 15.04.2021, dass mit Blick auf die Landtagswahl am 6. Juni dieses Jahres in Sachsen-Anhalt die priorisierte Corona-Impfung von Personen vorgesehen ist, die am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im gesamten Land tätig sein werden. Darauf hätten sich das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und die Landeswahlleiterin verständigt.  Die Pressemitteilung finden Sie HIER .

Sonstiges

Sie werden möglichst in dem der 18 Wahllokale eingesetzt, welches sich in Ihrer Wohnsitzgemeinde befindet. Die gesamte Einsatzzeit erstreckt sich von 7:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr und wird mit dem Wahlvorsteher geregelt. Zur Auszählung der Stimmen werden alle Wahlhelfer benötigt. Für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro.

Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.