Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas ab 1. März

=== Aktualisierung 05.03. ===

Ab dem 08.03. erfolgte eine Anpassung der eingeschränkten Betreiuungs- und Öffnungszeiten für dei KiTa „Wichtelhausen“ in Klein Schwechten

Kindertageseinrichtung „Wichtelhausen“ in Rochau OT Klein Schwechten

 

Gruppe 1: 06.30 Uhr – 16.00 Uhr

 

Gruppe 2: 07.30 Uhr – 16.30 Uhr

=== Stand 25.02. ===

Am 01.03.2021 erfolgt in den Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck der Übergang von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Somit erhalten grundsätzlich alle Kinder wieder der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen.

Um trotzdem den notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten, setzt das Sozialministerium auf Hygieneregelungen, Selbsttests sowie frühzeitige Impfungen der Beschäftigten. Entsprechend wurden heute an alle Einrichtungen Testkits verteilt, die eine frewillighe Testung der Erzieher*innen 2x die Woche ermöglichen.

Dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie den Hygiene- und Infektionschutzvorgaben in den Kitas gilt größtmögliche Beachtung. Aus diesem Grund erfolgt gemäß der Empfehlung des Erlasses des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen der Verbandsgemeinde in sogenannten Kohorten. Zur Unterstützung der Vorbereitung auf die Schule werden hierbei Geschwisterkinder der zukünftigen Einschüler in die größere Gruppe zugeordnet. Grundsätzlich wird auch in den Kohorten mit ihren größeren Altersbandbreiten der zu betreunden Kinder einer alltersgerechte pädagogische Betreuung durch unsere Erzieher*innen gewährleistet.

Bring- und Abholzeiten der Kinder sind möglichst kurz und Kontakte möglichst reduziert zu halten. Es besteht weiterhin das allgemeine Betretungsverbot in den Einrichtungen der Verbandsgemeinde sowie die Pflicht der Eltern im Rahmen der Übergabe einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Mit der Bildung der Kohorten und dem daraus folgenden eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten (keine Bildung von Sammelgruppen Morgends und Nachmittags möglich) ergeben sich eingeschränkte Betreuungszeiten der Einrichtungen. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung wurde an die Fachaufsicht des Landkreises gestellt. Diese angepassten Zeiten gelten voraussichtlich bis zum 31.03.2021. Sollte die Verordnungs- oder Betreuungslage eine Erweiterung der Zeiten zulassen, werden wir auch bereits früher zu den Ihnen bekannten Betreuungszeiten zurückkehren.

 

Einrichtung

Reguläre Öffnungszeiten
(montags – freitags)

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Kindertageseinrichtung „Elbräuber“ in Arneburg

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

06.00 Uhr – 16.00 Uhr

Kindertageseinrichtung „Flohkiste“ in Rochau

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

07.00 Uhr – 16.00 Uhr

Kindertageseinrichtung „Hasseler Feldmäuse“ in Hassel

06.30 Uhr – 17.00 Uhr

07.00 Uhr – 16.30 Uhr

Kindertageseinrichtung „Knirpsenland“ in Iden

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

07.00 Uhr – 16.00 Uhr

Kindertageseinrichtung „Regenbogenland“ in Goldbeck

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

06.30 Uhr – 16.15 Uhr

Kindertageseinrichtung „Storchennest“ in Werben (Elbe)

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

07.00 Uhr – 16.00 Uhr

Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ in Eichstedt (Altmark)

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

06.30 Uhr – 16.00 Uhr

Kindertageseinrichtung „Wichtelhausen“ in Rochau OT Klein Schwechten

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

Gruppe 1: 06.30 Uhr – 15.30 Uhr

Grupe 2: 07.30 Uhr – 16.00 Uhr

Hort „Elbpiraten“ in Arneburg

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

06.00 Uhr – 16.30 Uhr

Hort Goldbeck

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

06.00 Uhr – 16:30 Uhr

Hort Iden

06.00 Uhr – 17.00 Uhr

06.15 Uhr – 16.00 Uhr

 

Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen nicht aufgenommen werden. Zeigen Kinder mit SARS-CoV-2- Erkrankungen einhergehende Krankheitssymptome, insbesondere Fieber in Kombination mit trockenem Husten, dürfen sie die Einrichtung nicht besuchen. Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen bzw. mit einer leichten banalen Erkältung, wenn kein Fieber, kein Krankheitsgefühl und insbesondere kein trockener Husten vorliegt, dürfen die Einrichtungen grundsätzlich weiterhin besuchen. Jedes Kind hat einmalig vor dem Besuch der KiTa eine Gesundheitserklärung (Eigenerklärung) mitzubringen, die dieser Meldung beigelegt ist bzw. im Formularbereich heruntergeladen werden kann.

Quellen:

Landkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/eingeschraenkter-regelbetrieb-in-kitas.html

Land Sachsen-Anhalt https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/eingeschraenkter-regelbetrieb-in-kitas-ab-1-maerz-1/

Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm