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Erlass zur Schließung von Beherbergungsstätten

Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Aus-breitung von SARS-CoV-2 

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/

https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/Presse_Corona/VO/2020_03_18_erlass_hotels.pdf

Auszug aus dem Erlass:

Den Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z. B. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs-und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. 2.Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise spätestens bis zum Ablauf des 21. März 2020 anzutreten. 3.Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind untersagt.