Erste Lockerungen im Lockdown

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie wir bereits am 10.02.2021 berichtet tritt heute die neue Corona-Verordnung und damit ab dem 01.03.2021 die ersten Lockerungen in Kraft.

Unter strengen Hygienevorschriften und elektronischer/fernmündlicher , vorab, Terminvergabe dürfen unsere Frieseure und die notwendige Fußpflege ( mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen) Ihr Handwerk wieder aufnehmen.

Der Schulbetrieb beginnt wieder mit Präsenzunterricht ( ohne Präsenzpflicht) für die Grund- und Förderschulen oder für die weiterführenden Schulen mit dem eingeschränkten Regelbetrieb.

Die wichtigsten Fragen hat das Bildungsministerium Sachsen Anhalt bereits unter dem anhängigen Link beantwortet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Bleiben Sie gesund und schauen Sie mit uns nach vorne.

 

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