Finanzielle Erleichterungen bei Spenden

Die schweren Unwetter Mitte Juli 2021 haben in Teilen Deutschlands zu beträchtlichen Schäden geführt.

Zur Beseitigung dieser Schäden und zur Unterstützung der Betroffenen hat auch Sachsen-Anhalt einen Katalog mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen erstellt, um eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu ermöglichen.

Geregelt ist darin unter anderem:

• ein erleichterter Nachweis bei Geldspenden

So greift z.B. für Spenden zugunsten der vom Unwetter Geschädigten der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Danach genügt als Nachweis von Spenden, die bis zum 31. Oktober 2021 auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen oder bis zur Einrichtung des Sonderkontos auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking).

• steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Außerdem können Unterstützungsleistungen von Unternehmen an Betroffene der Unwetterkatastrophe als Betriebsausgaben zum Abzug gebracht werden. Entsprechendes gilt für Unterstützungsleistungen von Unternehmen an geschädigte Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung. Auch können Unterstützungsleistungen von Unternehmen in Form von Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen oder dem Einsatz betrieblicher Wirtschaftsgüter zugunsten der geschädigten Personen und mit der Schadensbewältigung befassten Einrichtungen als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Für weitere Fragen zu den steuerlichen Erleichterungen steht Ihnen Ihr Finanzamt als Ansprechpartner zur Verfügung.