Der Verbandsgemeinderat Arneburg-Goldbeck hat auf seiner öffentlichen
Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und des Umweltberichtes sowie die wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen vom
– Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Magdeburg
– Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Stendal
– Landkreis Stendal; Bauordnungsamt, Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz
und Forsten, Bauordnungsamt /Untere Wasserbehörde, Bauordnungsamt
/ Untere Immissionsschutzbehörde, Bauordnungsamt /Untere Abfall- und
Bodenschutzbehörde
– Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale); Behörde für Wasserwirtschaft, oberen Naturschutzbehörde
öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und
liegen mit aus:
– Schutzgut Mensch: Beeinträchtigung der vorhandenen und geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzungen; Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Beeinträchtigung und des Gebiets für die Erholungsnutzung
– Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und
der planungsbedingten Auswirkungen; Vorkommen geschützter Arten und
Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und den Fischotter, einschließlich
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen;
Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen
– Schutzgüter Boden und Fläche: Flächeninanspruchnahme, vorhandene
Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten; vorhandene
und künftige Bodenversiegelung; erforderlicher Bodenaustausch, Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich
– Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Beschreibung
und Bewertung der Beeinträchtigung von Oberflächenwasser; Grundwasserspiegel und -fließrichtung; Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung
– Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation und Bewertung der Auswirkungen.
– Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes,
voraussichtliche Veränderungen und Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung nachteiliger Auswirkungen
– Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Beschreibung und Bewertung
der Auswirkung auf archäologische Kulturdenkmale
– Aussagen zu Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutzgütern
– Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation je Schutzgut und überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs.
Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum
17.06.2021 öffentlich in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck in 39596
Goldbeck, An der Zuckerfabrik 1 (Sekretariat) sowie im Rathaus Arneburg,
Breite Straße 15 in 39596 Arneburg (Gemeindeentwicklung) während der
Dienststunden:
Montag: von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den Planungsunterlagen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung
sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt.
Der Entwurf des FNP der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck mit der
Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von
– Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Magdeburg
– Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Stendal
– Landkreis Stendal; Bauordnungsamt, Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz
und Forsten, Bauordnungsamt/Untere Wasserbehörde, Bauordnungsamt
/Untere Immissionsschutzbehörde, Bauordnungsamt/Untere Abfall- und
Bodenschutzbehörde
– Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale); Behörde für Wasserwirtschaft, Oberen Naturschutzbehörde können im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
unter https://www.arneburg-goldbeck.de/region_verwaltung/amtliche_bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs.
6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können
Renè Schernikau; Verbandsgemeindebürgermeister