Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie bietet nun die Förderung von „DorfGemeinschaftsläden“ in Sachsen-Anhalt dauerhaft an. Unterstützt werden die vorbereitende Planung und die Umsetzung solcher zentraler Treffpunkte in den Dörfern.
„Die Einkaufsmöglichkeit im Dorf ist mehr als ein Lebensmittelgeschäft: Sie ist der zentrale Treffpunkt für die Menschen. In ‚DorfGemeinschäftsläden‘ trifft man sich, schwatzt miteinander, tauscht sich aus. Hier entstehen neue Ideen, hier wächst die dörfliche Gemeinschaft. Man hält zusammen und unterstützt sich gegenseitig. Das steigert die Lebensqualität im ländlichen Raum. Ich bin überzeugt, dass Dörfer mit einer starken sozialen Gemeinschaft lebenswerte Orte für alle Generationen sind und junge Familien anziehen. Das sichert die Zukunft der ländlichen Räume. Deshalb ist es mir ein Herzensanliegen, die Eigeninitiative in den Dörfern zu fördern, indem wir die Menschen finanziell dabei unterstützen, einen ‚DorfGemeinschaftsladen‘ zu planen und aufzubauen“, erläutert Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert das Anliegen der Förderung.
Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen und Machbarkeitsstudien sowie investive Maßnahmen zur Einrichtung oder Erweiterung eines „DorfGemeinschaftsladens“. Eine bis zu 90-prozentige Förderung ist, nach Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel, möglich. Die Förderung setzt sich aus Bundes- und Landesmitteln (GAK-Förderung) zusammen.
Private Initiativen und Kommunen sind aufgefordert, bis zum 26. Februar 2021 (Stichtag) ihren Antrag auf Förderung beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen.
Das Amt steht für Fragen rund um die Förderung zur Verfügung. Es wird im Jahr 2021 einen weiteren Aufruf geben, um auch später im Jahr einen Antrag stellen zu können. Ab diesem Jahr werden die Vorhaben über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Richtlinien RELE 2014-2020) gefördert.
Die notwendigen Antragsunterlagen sind abrufbar unter: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/dorfgemeinschaftsladen/ sowie unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de
Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm
Quelle: MLU Land Sachsen-Anhalt