Förderung für Engagement und Ehrenamt

mit dem Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ legt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ein erstes finanzielles Untersfützungsangebot für Engagement und Ehrenamt vor, nachdem sie im Juli 2020 ihre Arbeit aufgenomrnen hatte. Schwerpunkte der Förderung sind die Themen Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen.

Es können Einzelprojekte  mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
Der Eigenanteil beträgt bis 5.000 € regelmäßig 10% und darüber hinaus bis 100.000 € 20%.

Gefördert werden z.B.:

  • Sachausgaben(z.B. Hardware oder Software)
  • projektbezogene Personalkosten ( sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
  • begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
  • Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Antragsteller können alle gemeinnützigen Organisationen sein, die über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. 

Alle Informationen, die Förderrichtlinie und den Förderleitfaden, Merkblätter und Vorlagen finden Sie unter dieser Adresse .