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Formulare für die Kinder-Notbetreuung

Das Jugendamt des Landkreises Stendal hat das Formular, mit dem der Arbeitgeber die Notwendigkeit für eine Notbetreuung der Kinder bescheinigt, der Vierten Corona-Eindämmungsverordnung angepasst. Ab sofort ist nur noch dieser Vordruck zu verwenden.

Zusätzlich steht ein Formblatt bereit, auf dem die Eltern erklären müssen, dass ihr Kind nicht infiziert ist, keine Corona-Kontaktperson ist und sich in den letzten zwei Wochen nicht im Ausland aufgehalten hat.

Quelle: Landkreis Stendal