Das Jugendamt des Landkreises Stendal hat das Formular, mit dem der Arbeitgeber die Notwendigkeit für eine Notbetreuung der Kinder bescheinigt, der Vierten Corona-Eindämmungsverordnung angepasst. Ab sofort ist nur noch dieser Vordruck zu verwenden.
Zusätzlich steht ein Formblatt bereit, auf dem die Eltern erklären müssen, dass ihr Kind nicht infiziert ist, keine Corona-Kontaktperson ist und sich in den letzten zwei Wochen nicht im Ausland aufgehalten hat.
Quelle: Landkreis Stendal