Das Land hat unter der Internetadresse, https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/fragen-und-antworten-rund-um-das-corona-virus/ , häufig gestellte Fragen und deren Antworten rund um die aktuell gültige Verordnung zusammengefasst und verständlich erläutert.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die Kindertagesstätten und Schulen bleiben geöffnet. Schulsport findet statt, ansonsten sind Sportstätten im Innen- und Außenbereich geschlossen.
- Die Gaststätten sind geschlossen.
- Ein Außerhausverkauf ist zulässig, – Abstand zwischen den Personen 1,5 m, kein Verzehr in einer Bannmeile von 50 m
- Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und vergleichbare Angebote … ) müssen für touristische Zwecke schließen
- Für private Feiern sowie Treffen im Freien sind maximal 10 Personen, welche aus dem eigenen Hausstand bzw. aus zwei Hausständen sind, zugelassen
- Bei Eheschließungen fürfen nur die Eheschließenden, Eltern, Geschwister, Kinder und Trauzeugen anwesend sein
- Beisetzungen können nur im Rahmen der Familie und des engsten Freundeskreises statfinden
- Spielplätze sind unter Einhaltung der Kontaktverbote nutzbar
Weitere Informationen zum Infektionsgeschen im Landkreis finden Sie unter
https://www.landkreis-stendal.de/de/coronavirus.html
Bleiben Sie gesund!
Quelle: Land Sachsen-Anhalt ; Stadt Bismark
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