Fragen und Antworten zur aktuellen Eindämmungsverordnung

Das Land hat unter der Internetadresse,  https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/fragen-und-antworten-rund-um-das-corona-virus/ , häufig gestellte Fragen und deren Antworten rund um die aktuell gültige Verordnung zusammengefasst und verständlich erläutert.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Die Kindertagesstätten und Schulen bleiben geöffnet. Schulsport findet statt, ansonsten sind Sportstätten im Innen- und Außenbereich geschlossen.
  • Die Gaststätten sind geschlossen.
  • Ein Außerhausverkauf ist zulässig, – Abstand zwischen den Personen 1,5 m, kein Verzehr in einer Bannmeile von 50 m
  • Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und vergleichbare Angebote … ) müssen für touristische Zwecke schließen
  • Für private Feiern sowie Treffen im Freien sind maximal 10 Personen, welche aus dem eigenen Hausstand bzw. aus zwei Hausständen sind, zugelassen
  • Bei Eheschließungen fürfen nur die Eheschließenden, Eltern, Geschwister, Kinder und Trauzeugen anwesend sein
  • Beisetzungen können nur im Rahmen der Familie und des engsten Freundeskreises statfinden
  •  Spielplätze sind unter Einhaltung der Kontaktverbote nutzbar

Weitere Informationen zum Infektionsgeschen im Landkreis finden Sie unter

https://www.landkreis-stendal.de/de/coronavirus.html

Bleiben Sie gesund!

 

Quelle: Land Sachsen-Anhalt ; Stadt Bismark 

 

Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm