Grundschule in Goldbeck

Auf dem Schulhof der Grundschule in Goldbeck wurde ein Hornissennest entdeckt.
Am gestrigen 16.09.2021 wurde die Umsiedlung bei dem Umweltamt des Landkreises Stendal beantragt. Bereits heute kann die Genehmigung und mit Hilfe eines Fachunternehmens aus Osterburg ist werden die Tiere am Montag, 20.09.2021, umgesiedelt.

Hintergrund:

Hornissen zählen zu den besonders geschützten Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Demnach ist es verboten diese geschützten Tiere anzulocken, zu fangen, ihnen nachzustellen oder sie gar zu töten.

Man darf den Tieren nichts antun, außer man hat eine Sondergenehmigung von den zuständigen Behörden ausgestellt bekommen. Diese beschränkt sich aber üblicherweise darauf, dass Feuerwehr oder Kammerjäger das Hornissennest an einen geeigneten Platz umsetzen dürfen. Andernfalls drohen hohe Strafen.

Das Gerücht, Hornissenstiche seien giftiger als die von Honigbienen, ist lediglich ein Gerücht. Auch von ihrer beachtlichen Größe und dem lauten Fluggeräusch sollte man sich nicht irritieren oder zusätzlich ängstigen lassen. Hornissen sind grundsätzlich friedfertige Tiere, die eher die Flucht ergreifen als Konfrontation suchen. Nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich (2-3 m Radius) versuchen sie ihr Volk und ihre Königin zu verteidigen.

Bei behutsamer Annäherung, ruhigem Verhalten und dem Vermeiden von heftigen Bewegungen und „um sich schlagen“ besteht keine erhöhte Gefahr, von einer Hornisse angegriffen zu werden. Da auch Kuchen, Eis und andere Süßspeisen nicht auf ihrem Speiseplan stehen (anders als bei Wespen), werden Sie auch bei einem Picknick im Garten nicht von Hornissen belästigt.

Des Weiteren reagieren nur ca. 2-3 % der Bevölkerung allergisch auf das Hornissengift, wobei sich eine allergische Reaktion, wenn überhaupt, erst nach wiederholtem Stechen entwickeln kann.