Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: der Notfall-KiZ

Mit dem Notfall-Kinderzuschlag regelt das Bundesfamilienministerium von April bis September den Zugang zum Kinderzuschlag neu. Die Regelungen sind Teil des Sozialschutzpaketes der Bundesregierung.

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld. Ob ein Einkommen klein ist beziehungsweise für die Familie ausreicht, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel: Wie viele Eltern und Kinder leben in der Familie, wie alt sind die Kinder, wie hoch sind die Wohnkosten?

Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern und Wohnkosten von 700 Euro ein Familieneinkommen von circa 1600 bis circa 3300 Euro gemeinsames Bruttoeinkommen (ungefähr 1300 bis 2400 Euro Nettoeinkommen). Bei höheren Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht. Liegt das Familieneinkommen in diesem Bereich, besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Berechnungsgrundlage war bislang das durchschnittliche Einkommen der vergangenen sechs Monate.

Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag nun zu einem Notfall-KiZ angepasst. Er soll zügig helfen, wenn Familien jetzt Einkommenseinbrüche erleiden und plötzlich nur noch ein kleines Einkommen erzielen. Dafür werden folgende Regelungen getroffen:

  • Bei Anträgen auf Kinderzuschlag, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 gestellt werden, wird das Einkommen der Eltern nicht anhand der letzten sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats vor Antragstellung geprüft. Für Anträge im April ist also das Einkommen aus März relevant, für Anträge im Mai das von April. So kann besser auf kurzfristige Einkommenseinbußen reagiert werden.
  • Außerdem müssen Eltern keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Die Regelung erleichtert die Beantragung. Der Kinderzuschlag kann dadurch höher ausfallen. An den Einkommensbereichen ändert sich jedoch nichts.

Weiterhin bleibt es dabei, dass für die Beantragung Angaben zum Einkommen der Kinder und zu den Wohnkosten der Familien gemacht werden müssen. Diese werden bei der Prüfung des Anspruchs und der Berechnung der KiZ-Höhe berücksichtigt.

Alle Regelungen zum Notfall-KiZ sind für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 vorgesehen. Sie sind ein Bestandteil des Sozialschutzpaketes der Bundesregierung. Sie entlasten auch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, sodass diese mehr Kapazitäten für den Notfall-KiZ hat.

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse kann online einfach geprüft werden, ob der Kinderzuschlag beziehungsweise der Notfall-KiZ in Betracht kommt.

Der Notfall-KiZ kann digital bei der Familienkasse beantragt werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Quelle und weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz