Die Aktion Mensch stellt 20 Mio. Euro als Soforthilfe zur Verfügung. Damit sollen gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich um die akuten Problemfelder „Assistenz und Begleitung“ sowie „Lebensmittelversorgung” kümmern, mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Die Förderung soll Menschen mit Behinderung, deren Pflege- und Assistenzkräfte ausfallen, aber auch sozial schlechter gestellten Menschen, die durch die zunehmende Schlie-ßung von Lebensmittelhilfen oder anderen Einrichtungen nicht mehr mit Lebensmitteln ver-sorgt werden können, zugutekommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Soforthilfen:
1) Soforthilfe „Assistenz und Begleitung“
Persönliche Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Berei-chen des Lebens. Assistent*innen unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Ambulante Dienste und gemeinnützige Organisationen können persönliche Assistenz bereitstellen und schulen. Fallen nun Assitent*innen krankheitsbedingt aus, müssen diese weiterbezahlt und die Versorgung von Menschen mit Behinderung und/oder Assistenzbedarf gleichzeitig sichergestellt werden. So geraten Assistenzdienste in finanzielle Schwierigkeiten. Im Sinne der Menschen, die auf Assistenz und Betreuung angewiesen sind, ist schnelle und unkomplizierte Hilfe – durch die Finanzierung von zusätzlichem Personal und die schnelle Ausbildung und Schulung von Assistenzen – lebenswichtig.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördersumme: maximal 50.000 Euro
Zuschusshöhe: maximal 95 Prozent
Förderung: Personal-, Honorar- und Sachkosten / Investitionskosten bis max. 10 Prozent der Gesamtkosten
Voraussetzung: freie, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland
2) Soforthilfe „Lebensmittelversorgung“
Das bekannte System der Tafel mit der Lebensmittelausgabe funktioniert aktuell nicht mehr. Es fehlt an Spenden und Lebensmitteln, außerdem zählt ein Großteil der Ehrenamtlichen zur sogenannten Risikogruppe der älteren Menschen. Das führt zu Schließungen. Durch die finan-zielle Unterstützung wird den Tafeln der Zukauf von Lebensmitteln ermöglicht. Zudem müs-sen neue Konzepte – wie Freiluft-Stationen und die Verteilung an Einzelhaushalte – entwi-ckelt und organisiert werden. Dafür wird zusätzliches Personal benötigt.
Das Wichtigste in Kürze:
Fördersumme: maximal 50.000 Euro
Zuschusshöhe: maximal 95 Prozent
Förderung: Personal-, Honorar- und Sachkosten (insbesondere Lebensmittel)
Voraussetzung: freie, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland
Weitere Informationen und entsprechende Anträge finden sich unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/corona-soforthilfe.html
Quelle: Städte- und Gemeindebund (SGSA) Sachsen-Anhalt