Jeder Bundesbürger muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes hat auch die Verbandsgemeinde, wie viele Bürgerämter in der Bundesrepublik, die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behördenangelegenheiten wenn möglich per Telefon und Email zu erledigen oder zu verschieben.
Das Bundesministeriem des Innern, Baun und für Heimat hat nun für Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte auf einer Webseite zusammengetragen.
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, werden die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bundesweit bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pandemie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde. Dies gilt, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet und die Antragstellungen ausgeliefert sind.