Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unsere Bürgerdienste erhalten vermehrte Meldungen über die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Tierexkrementen ( Kot).
Wir möchten die betroffenen Personen bitten ihre Sorgfalt zu erhöhen und verweisen, hilfsweise auf die Gefahrenabwehrverordnung Verbandsgemeinde :
§ 4
Tierhaltung
(3) Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind der Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten zur Säuberung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger bleibt unberührt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm