Das Team der Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck möchte Sie auf den folgenden Abschnitt der Verbrennungsverordnung des Landkreises Stendal hinweisen:
§4 Verbrennung von Gartenabfällen
(1) Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist in der Zeit vom
01. Februar bis 15. März 2020 und vom 15. Oktober bis 30. November 2020 zugelassen.
Sie dürfen jeweils nur 1 mal pro genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück und auf dem sie angefallen sind,
mittwochs und samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr,
außer an Feiertagen, in einem Kleinfeuer verbrannt werden.
Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von zwei Stunden beendet sein.
Bei Fragen zu Verbrennungsvorgängen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.