Das gilt ab Mittwoch, den 12.05.2021
Im Großen und Ganzen bleiben Ausgangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen bestehen. Auch Gaststätten und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Also alles wie gehabt, außer in den folgenden wichtigen Bereichen:
Schulen und Kindertageseinrichtungen
Der Inzidenzwert von 165 wurde an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, liegt aber weiterhin oberhalb der Marke von 100.
Daraus folgt:
- Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Erwachsenenbildung u. ä. findet im Wechselunterricht statt.
Wechselunterricht bedeutet, dass eine Klasse bzw. Lerngruppe in zwei Halbgruppen aufgeteilt wird. Soweit es personell und räumlich in der Schule möglich ist, sollen die Halbgruppen parallel in zwei voneinander getrennten Räumen unterrichtet werden. Dort wo paralleler Unterricht nicht möglich ist, werden die Halbgruppen jeweils im täglichen oder wöchentlichen Wechsel in der Schule unterrichtet. Die zu Hause befindliche Halbgruppe wird mit Aufgaben im angemessenen Umfang versorgt, aber nicht im Distanzunterricht unterrichtet. Auf die Aufteilung in Halbgruppen kann verzichtet werden, wenn in einer Klasse bzw. Lerngruppe ohnehin so wenige Schülerinnen und Schüler lernen, dass durchgängig der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. - Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege findet in eingeschränkten Regelbetrieb statt. Damit gelten die Regelungen vor Schließung der Einrichtung.
Voraussetzung:- Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte
- Test von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften: 2 mal pro Woche mittels eines anerkannten Tests
Geschäfte / Gastronomie / Tourismus
Die Inzidenz von 150 wurde an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, liegt aber weiterhin oberhalb der Marke von 100.
Daraus folgt:
- Die Öffnung von Ladengeschäften gemäß Impfschutzgesetz ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung zulässig, mit folgenden Einschränkungen:
- 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Vorlage eines negativen Testergebnisses, nicht älter als 24 Stunden
- Erfassung der Kontaktdaten durch den Betreiber
- Maskenpflicht FFP2 oder med. Gesichtsmaske
- Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig
- Ohne Terminbuchung öffnen: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel
- Regeln für die ausgenommenen Geschäfte: Beschränkung der Kundenzahl je Quadratmeter, Abstand von 1,5 m zwischen Kunden muss eingehalten werden können, Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) oder medizinische Gesichtsmaske
- die Öffnung von Gaststätten ist untersagt, Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt möglich
- die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.
An allen anderen Regelungen ändert sich nichts, da der Inzidenzwert von 100 nicht unterschritten worden ist.
Impfen
Aufgabe des Impfzentrums im Landkreis ist es, den vorhandenen Impfstoff effektiv und schnell zu verimpfen. Diese Aufgabe wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Leiter Friedhelm Cario seit Dezember 2020 sehr erfolgreich umgesetzt.
Mittlerweile ist das Impfzentrum in der Lage, täglich 360 Personen zu impfen. Zusätzlich werden ab dem 11.05.2021 die Großimpfaktionen für die Zweitimpfungen 76+ in den Einheits- und Verbandsgemeinden stattfinden.
Im Moment erfolgt die Impfstoffverteilung Deutschlandweit und auch für den Landkreis Stendal nach einem geänderten Modell. Deutlich mehr als die Hälfte des Impfstoffes erhalten nunmehr die niedergelassenen Ärzte und nicht mehr die Impfzentren.
Landrat, Patrick Puhlmann:
„Die Freigabe der Gruppe 3 gemäß Impfverordnung führt natürlich zu einem großen Ansturm auf die Impfzentren. Wo früher z.B. 2 000 Personen einen Termin über die 116117 online oder per Telefon buchen wollten werden es nun ungleich mehr Menschen versuchen. Zusätzlicher Impfstoff steht den Impfzentren jedoch nicht zur Verfügung. Wer also keinen Termin über die 116117 erhält, sollte sich bitte unbedingt an seinen Hausarzt oder Facharzt wenden. Auch weitere Sondertermine, wie wir sie bei der Lehrerschaft, den Wahlhelfern oder bei Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren angeboten haben, wird es auf Grund der Impfstoffsituation im Monat Mai nicht geben können. Wie es im Monat Juni aussieht kann aus heutiger Sicht noch nicht eingeschätzt werden.“
Sehr viele Anfragen erreichen das Impfzentrum von Unternehmen, Landwirten, Busunternehmen, Banken und Personen aus der Jugendarbeit, die alle eine Berechtigung zur Impfung gemäß der Priorität 3 haben. Diese können leider auch nur versuchen, einen Impftermin innerhalb des möglichen Kontingentes zu buchen oder bei den niedergelassenen Ärzten anfragen.
Quelle : Landkreis Stendal