Keine Kostenbeiträgen für KiTa und Horte ab dem 16.03.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat auf seiner Sitzung vom 20. April auf Empfehlungen des Schul- und Sozialausschusses und des Finanzausschusses vom 15.04.2020 beschlossen, die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck für den Zeitraum 16.03.2020 bis 30.04.2020 zu erlassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder notbetreut wurden oder nicht.

Gemäß des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zwecks „Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz“ vom 31.03.2020 erstattet das Land Sachsen-Anhalt den Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Einnahmeverluste, die sie im Monat April 2020 dadurch erlitten haben, dass sie auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt von Eltern keine Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz erhoben haben. Nicht von Relevanz ist, ob die Kinder notbetreut wurden oder nicht.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck stellt neben dem Runderlass fest, dass die Sorgeberechtigten während der grundsätzlichen Schließung der Kindertageseinrichtungen in dem Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.03.2020 ebenso betroffen waren, wie im April. Unabhängig von einer Erstattung seitens des Landes Sachsen-Anhalt werden diese Anstrengungen der Sorgeberechtigten durch Erlass der hälftigen Kostenbeiträge für den Monat März 2020 gleichfalls anerkannt.

Gleichzeitig wird der freie Träger DRK, Träger der integr. Kindertageseinrichtung „Villa Spatzennest“ in Hohenberg-Krusemark, darum gebeten, bezüglich des Erlasses von Kostenbeiträgen für den gleichen Zeitraum der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck gleich zu tun.

Aktuell wird die Überweisung der bereits gezahlten Elternbeiträge vorbereitet.

Nach den vorliegenden Informationen entscheidet das Land bis zum 30.04. ob und in welchem Umfang die Einrichtungen weiter öffenen. Sobald wir diese Information haben, werden wir Sie u.a. hier für Sie veröffentlichen.

Bleiben Sie gesund!

 

René Schernikau

Verbandsgemeindebürgermeister