Kitagebühren werden für Januar ausgesetzt

Eltern in Sachsen-Anhalt, die ihre Kinder wegen des Shutdown im Januar nicht in die Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätte oder den Hort geben können, sollen gemäß dem Beschluss der Landesregierung die Gebühren erstattet bekommen.

Die Kommunen als Träger der Betreuungseinrichtungen können den Eltern die Beiträge erlassen. Die hierdurch fehlenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Ausgenommen sind bisher Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung am 12. Januar 2021 gefasst.

Die Verbandsgemeinde prüft derzeit die genaue Verfahrensweise.

Grundsätzlich werden Elternbeträge, bei denen der Verwaltung ein Lastschriftmandat vorliegt, diese im Januar nicht eingezogen.

Sofern die Beiträge über einen Dauerauftrag überwiesen werden, müssen Sie als Kontoeigentümer diesen für den Monat Januar bei Ihrer Bank oder Sparkasse aussetzen. Zuviel gezahlte Gelder werden im Februar rückerstattet. Hierzu müssen keine Anträge gestellt werden. 

Bei weiteren Fragen insbesondere zu Notbetreuung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Team Bürgerdienste gern telefonisch zur Verfügung.

Quelle: Land Sachsen-Anhalt
https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/ressort_12_01_2021_pressemitteilung_land-erstattet-kommunen-nicht-erhobene-kitabeitraege.pdf

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