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Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verselbständigung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt


Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung den
Gesetzentwurf zur Verselbständigung der Investitionsbank (IB) beschlossen.
Dieser Gesetzentwurf wird bereits heute dem Landtag von Sachsen-Anhalt
zugeleitet.


Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus der
NORD/LB herauszulösen und eine rechtlich eigenständige Förderbank für
das Land Sachsen-Anhalt zu errichten.


Finanzminister Michael Richter: „Die Förderpolitik des Landes soll
zukünftig noch effizienter und konzentrierter strukturiert werden. Dafür
brauchen wir eine starke und eigenständige Förderbank im Land.“
Der Verselbständigungsprozess soll bis Mitte des Jahres 2023
abgeschlossen sein. Neben der parlamentarischen Beschlussfassung ist
hierfür die Erteilung einer Banklizenz durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig.


„Wir werden den Antrag zur Erteilung der Banklizenz noch im dritten Quartal
2021 erstellen und der BaFin zuleiten, um eine rechtzeitige Lizenzerteilung zu
gewährleisten“, ergänzt Finanzminister Michael Richter.


Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die IB die Landesregierung bei
der Umsetzung von vielfältigen Fördermaßnahmen. Über die Produkte der
Investitionsbank bietet die Landesregierung umfangreiche Programme zur
Wirtschaftsförderung und zur Bewältigung von Krisensituationen (z.B.
Corona-Krise, Extremwetter-Ereignisse) an.