Am 13. März hatte der Landkreis Stendal eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher der Umgang mit Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen geregelt wurde.
Mit Wirkung vom 8. Mai regelte der Landkreis das Betreten von Spielplätzen mit einer weiteren Allgegmeinverfügung. Mit dieser Verfügung wurde die Benutzung von Spielplätzen erlaubt, sie war jedoch durch verschiedene Festlegungen stark eingeschränkt.
Durch die Veröffentlichung der Widerrufsmitteilungen am 19.06.2020 verlieren diese beiden Allgemeinverfügungen jetzt ihre Gültigkeit.
Alle Verfügungen und Verordnungen rund um die Corona-Pandemie können hier auf der Internetseite des Landkreises in der Rubrik „Corona –> Allgemeinverfügungen und Verordnungen“ nachgelesen werden.
Quelle: Landkreis Stendal https://www.landkreis-stendal.de/de/news/landkreis-stendal-hebt-corona-allgemeinverfuegungen-auf.html