LANDVERGNÜGEN sucht gastfreundliche Direktvermarkter hochwertiger Produkte und regionaler Spezialitäten in der Altmark, die Platz für ein bis drei Wohnmobile bereitstellen können.
Der Win/Win Gedanke: die Gäste können bei Ihnen kostenfrei eine Nacht stehen und bedanken sich als Antwort für die angebotenen Gastfreundschaft mit einem Einkauf in Ihrem Hofladen oder Ihrer Gastronomie.
Warum machen Betriebe bei Landvergnügen mit?
- Vom Wohnmobiltourismus profitieren – auch ohne eigenen Campingplatz
- Ab-Hof-Verkauf fördern
- Zeigen, wie Landwirtschaft funktioniert
- Nette Menschen kennenlernen
Ganz einfach können Sie Wohnmobilgäste beherbergen und brauchen dafür fast nichts.
Mehr Information und Kontakt finden Sie unter https://landvergnuegen.com/
Oft gestellte Fragen
Wie sollte der Stellplatz aussehen?
Sie können zwischen einem und drei Stellplätzen anbieten. Mehr dürfen es aufgrund der rechtlichen Lage nicht sein. Die Besucherparkplätze müssen auf dem privatem Grundstück der Gastgeber liegen.
Was kostet der Eintrag im Stellplatzführer?
Der Eintrag ist für teilnehmende Betriebe kostenlos.
Ist das rechtlich erlaubt?
Ab wann eine angebotene Stellfläche als Campingplatz gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Kurz gefasst: Dass max. Drei Fahrzeuge auf dem Privatgrundstück Platz finden und diese längstens 24 Stunden und kostenfrei dort stehen dürfen, hat mit den genannten Gesetzen zu tun. Es soll nämlich nicht der Anschein erweckt werden, hier würde ein Campingplatz betrieben oder ein campingplatzähnlicher Zustand entstehen. Die angebotenen Besucherparkplätze fördern unmittelbar die Vermarktung der Produkte im Hofladen.
Muss ich Strom, Duschen oder Toiletten anbieten?
Grundsätzlich sollten zu den Servicedienstleistungen WC, Dusche, Strom, Frischwasser und WLAN zählen. Diese anzubieten ist aber keine Voraussetzung für eine Teilnehmerschaft. Unter Umständen können diese ihren Betrieb aber für Reisende attraktiver machen. Eine Entsorgung der Chemietoilette oder des Abwassertanks ist im Landvergnügen aus ökologischen Gründen auf keinem Hof erlaubt. Hierfür müssen die Gäste eine ordentlich abgenommene Entsorgungsstation aufsuchen.
Quelle und Bild: landvergnuegen.com