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Möglichkeit der Stundung von KiTa und Hort Beiträgen

Möglichkeit der Stundung von KiTa und Hort Beiträgen

Update 28.03. 
Bisher erreichten Informationen zu dem Thema KiTa Elternbeiträge die Kommunen vorrangig über die Presse. Aktuell liegt ein Entwurf (eine Unterschrift fehlt) eines gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration mit Datum 27.03 vor.

Demnach empfiehlt Landesregierung darin den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die Erhebung der Elternbeiträge für zunächst den Monat April auszusetzen. Im Laufe des Monats soll dann entschieden werden, wie für den Monat Mai zu verfahren ist. 

Erst nach der Wiedereröffnung der Einrichtungen werden gemäß dieses Erlasses das Land und die Kommunalen Spitzenverbände unter Einbeziehung der anderen Träger über das weitere Vorgehen und etwaige (!) Hilfen des Landes in kommunalfreundlicher (!) Weise entscheiden. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt (!) den Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (!) die Einnahmeverluste, die sie im Monat April 2020 dadurch erlitten haben, zu erstatten.

Trotz dieser weiterhin widersprüchlichen Informationen bereitet die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck seit Donnerstag eine Aussetzung der Elternbeiträge vor. Zu dem wurde eine Befassung des Verbandsgemeinderates auf der April Sitzung auf die Tagesordnung vorgeschlagen.

In diesen herausfordernden Zeiten kommt es um so mehr drauf an, dass die Kommunen zusammenarbeiten. Nur so finden wir die Kraft, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Stendal haben auf Ihrer Telefonkonferenz am vergangenen Freitag (27.3.) nach intensiver Diskussion entschieden, am Montag den 30.03. auf Grundlage der dann hoffentlich verbindlichen Informationen, eine gemeinsame Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. 

Fragen beantworten wir Ihnen weiterhin gern unter 039388 / 971 – 32, montags – donnerstags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

René Schernikau
Verbandsgemeindebürgermeister 

23.03.2020

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. So dürfen seit dem 18.03.2020 bis zum 13.04.2020 nur Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut werden, deren Sorgeberechtigte in einer kritischen Infrastruktur arbeiten und die Betreuung ihrer Kinder anderweitig nicht sicherstellen können.

Dank dem verantwortungsvollen Handeln der Eltern, wird auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck von der Notfallbetreuung nur begrenzt Gebrauch gemacht. Die meisten Kinder werden zuhause betreut – meinen herzlichen Dank hierfür.

Auch wenn Ihr Kind derzeit nicht in einer Kindertageseinrichtung (Kita wie Hort) betreut wird, besteht gemäß gültiger Kostenbeitragsatzung weiterhin eine Kostenbeitragspflicht der Sorgeberechtigten. Damit müssen die fälligen Zahlungen grundsätzlich geleistet werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Kostenbeiträge auch auf Grund der COVID-19 Pandemie zinsfrei zu stunden. Mit dieser Möglichkeit wird die Fälligkeit der Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, ohne dass Sie in Zahlungsverzug geraten. Das betrifft sowohl per Lastschriftmandat eingezogene Beiträge, als auch Beiträge, die mittels Dauerauftrag überwiesen werden.

Sie können als Sorgeberechtigten einen formlosen Antrag stellen – per E-Mail an kontakt@arneburg-goldbeck.de oder mit der Post stellen. In diesem Antrag bitten wir zur schnelleren Bearbeitung um das Kassenzeichen, Ihren Name sowie der Name des/der Kindes/Kinder. Für den laufenden Monat muss dieser Antrag bis spätestens 03.April vorliegen.

Fragen beantworten wir Ihnen gern unter 039388 / 971 – 32, montags – donnerstags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

René Schernikau                            

Verbandsgemeindebürgermeister