Musterbescheinigung

Der Bundestag und der Bundesrat hatte beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.

Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Musterbescheinigung entwickelt, die von den Einrichtungen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag darstellt.

Die Musterbescheinigung finden Sie hier und weitere Fragen rund um das Thema hat das BMFSFJ hier für Sie beantwortet.

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