Notbetreuung für Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Sachsen-Anhalt werden bis zum 31. Januar verlängert. Damit bleiben die Schulen (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge) für den Präsenzunterricht geschlossen bleiben. Kindertagestätten und Horte sind weiterhin im Notbetrieb.

Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist und eine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige, nicht möglich ist. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung und eine Eigenerklärung sind als Nachweis notwendig.

Den Antrag auf Notbetreuung sowie die Arbeitgeberbestätigung für den Bereich Kita und Hort finden hier oder rechts oben unter „Anträge und Formulare“.

Für Fragen steht Ihnen der Bereich Bürgerdienste oder die Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung.

Der Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist weiterhin zulässig, somit auch die Fahrten der Schulbusse.

Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm