Zusammen mit den zuständigen Stellen des Landkreises bereiten die Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises Stendal die Öffnung der Spielplätze ab Freitag dem 08.05. intensiv vor. Grundlage wird eine Allgemeinverfügung des Landkreises sein, die die notwendigen Auflagen definiert. Diese Allgemeinverfügung kann ab Freitag den 08.05. auf der Internetseite des Landkreises Stendal www.landkreis-stendal.de unter Corona / Allgemeinverfügen eingesehen werden.
Folgende Auflagen und Festlegungen sind von allen Nutzern der Spielplätze zwingend einzuhalten:
1.) Zutrittsberechtigt sind alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und eine dazugehörige Begleitperson.
2.) Das Betreten ist täglich in der Zeit vom 09:00 Uhr – 19:00 Uhr gestattet.
3.) Die zulässige Personenanzahl der gleichzeitigen Nutzung des Spielplatzes ist beschränkt. Die Personenzahl für die Nutzung dieses Spielplatzes wird durch einem Aushang am Spielplatz bekannt gegeben.
4.) Die Abstandregelungen von mindestens 1,5m zu anderen erwachsenen Personen sind zwingend einzuhalten. Diese Regelung gilt für Kindergruppen, bis zu 5 Kindern, nicht.
5.) Personen (Erwachsene und Kinder) mit Erkältungssymptomen, Infizierte mit SARS-CoV-2 und deren Kontaktpersonen dürfen innerhalb von 14 Tagen Spielplätze nicht betreten.
6.) Die Einhaltung der Abstand- und allgemeinen Hygieneregeln obliegt der jeweiligen Begleitperson.
Sollte es zu Verstößen gegen die genannten Auflagen kommen, kann der jeweilige Spielplatz wieder gesperrt werden.
Sofern Sie Fragen zum Betreten und zum Nutzen der Spielplätze in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck haben, steht Ihnen der Fachdienst Bürgerdienste telefonisch oder unter kontakt (at) Arneburg-goldbeck.de gern zur Seite.
Hinweis: Ab sofort alle Informationen der Verbandsgemeinde als Pushnachricht in einer APP auf Ihr Mobiltelefon, kosten- und werbefrei und zu 100% Anonym unter https://www.ppush.eu/link/u85dwbgm
Bleiben Sie gesund!
René Schernikau
Verbandsgemeindebürgermeister