Rechtsverordnung zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände

Der Landkreis Stendal hat mit Datum 27.12. eine Rechtsverordnung des Landkreises Stendal zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände auf bestimmten öffentlichen Plätzen am 31.12.2020 und 01.01.202 veröffentlicht.

In der Verbandsgemeinde betrifft dies folgende Bereiche:

Parkplatz / Vorplatz Bahnhof Goldbeck

Parkplatz/ Vorplatz Zuckerhalle Goldbeck

Die vollständige Rechtsverordnung finden Sie hier https://www.landkreis-stendal.de/de/anordnungen-verfuegungen.html

Wir bitten um Beachtung.

Quelle: Landkreis Stendal

https://www.landkreis-stendal.de/de/coronavirus.html

 

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