Erlass des Landes Sachsen Anhalt vom 3.12.21
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir möchten Sie informieren, dass das Land Sachsen-Anhalt beschlossen hat, dass in den Kindertagesstätten ab Montag, den 13.12.2021 die Betreuung der Kinder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stattfinden wird.
Dies stellt Sie als Sorgeberechtigte und uns als Kindertagesstätte erneut vor eine große Herausforderung, die Betreuung für die Kinder bestmöglich zu bewerkstelligen.
Nachfolgend möchten wir Sie kurz über die Festlegungen informieren:
1.) Dringende Empfehlung zur Betreuung der Kinder in festen Kohorten
Die Betreuung in Kohorten wird allen Einrichtungen eindringlich empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass die Kinder feste Kontaktpersonen haben und diese nicht wechseln. Daraus entsteht ein erhöhter Personalbedarf, weshalb hier die Betreuung nur eingeschränkt (Öffnungszeiten) möglich sein wird.
Wenn sich gegen Kohorte entschieden wird, sollen Kinder vor Betreten der Einrichtungen regelmäßig getestet werden.
Wie in Ihrer Einrichtung ab dem 13.12.21 verfahren wird, wird nach Abstimmung mit dem Kuratorium und dem Jugendamt kurzfristig kommuniziert.
2.) Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt ab 06-12-2021 Horte:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Innenräumen der Horte ist verpflichtend für die Hortkinder und das Personal.
Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den Schulen.
Kindergärten:
Es gilt eine Verpflichtung zum Tragen für alle Personen außerhalb des pädagogischen Settings.
3.) Testangebote / Erkältungssymptome
Bitte nehmen Sie die von den Einrichtungen angebotenen Tests für Ihre Kinder an und testen Sie Ihre Kinder regelmäßig vor Besuch der Einrichtung.
Das Einrichtungspersonal wird zudem ermächtigt zukünftig auch bei leichten Erkältungen einen entsprechenden negativen Testnachweis anzufordern.
Sollte der Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung vorliegen, ist Vorort eine Testung durch die Eltern vorzunehmen.
Die Betreuung kann dann nur mit entsprechender Negativtestung oder ärztlichem Attest erfolgen.
4.) Zugangsbeschränkung 3G
Wie bereits in unseren Einrichtungen vorgenommen, besteht für alle anwesenden Personen (Personal, Externe Kräfte, Eltern, Holer/Bringer) eine 3G Zugangsbeschränkungen.
Die Einrichtungen dürfen nur mit einem Nachweis über vollständige Impfung / Genesung oder Testung gem. der aktuellen Eindämmungsverordung betreten werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter 039388 / 971 46 zur Seite.
Bleiben Sie bitte gesund!
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