Keine Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Horte der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck ab dem 16.03.2020
Werte Eltern und Sorgeberechtigte,
der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat auf seiner Sitzung vom 20. April auf Empfehlungen des Schul- und Sozialausschusses und des Finanzausschusses vom 15.04.2020 beschlossen, die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck für den Zeitraum 16.03.2020 bis 30.04.2020 zu erlassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder notbetreut wurden oder nicht.
Gemäß des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zwecks „Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz“ vom 31.03.2020 erstattet das Land Sachsen-Anhalt den Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Einnahmeverluste, die sie im Monat April 2020 dadurch erlitten haben, dass sie auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt von Eltern keine Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz erhoben haben. Nicht von Relevanz ist, ob die Kinder notbetreut wurden oder nicht.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck stellt neben dem Runderlass fest, dass die Sorgeberechtigten während der grundsätzlichen Schließung der Kindertageseinrichtungen in dem Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.03.2020 ebenso betroffen waren, wie im April. Unabhängig von einer Erstattung seitens des Landes Sachsen-Anhalt werden diese Anstrengungen der Sorgeberechtigten durch Erlass der hälftigen Kostenbeiträge für den Monat März 2020 gleichfalls anerkannt. Aktuell erfolgt die Überweisung der bereits gezahlten Elternbeiträge.
Weiter wird die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck für den Monat Mai 2020 keine Kostenbeiträge für die Kinder erheben, die im Mai durchgängig keine Kindertageseinrichtung besucht haben. Das bedeutet, dass im Juni 2020 die Anwesenheit im Monat Mai 2020 kontrolliert wird und nach der Berechnung der Notbetreuung, für diese die Kostenbeiträge eingezogen werden.
Sollten Sie die Kostenbeiträge per Dauerauftrag bei der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck einzahlen, muss der Dauerauftrag somit geändert werden. Es werden keine Lastschriften im Monat Mai 2020 eingezogen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst „Bürgerdienste“ gern zur Verfügung.
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Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
René Schernikau
Verbandsgemeindebürgermeister